Mitarbeiter in der Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (m/w/d)
Das Tauernklinikum ist DER regionale Gesundheitsversorger inmitten der Nationalparkregion Hohe Tauern. 1573 erstmals erwähnt, setzen wir uns seit 450 Jahren jeden Tag für unsere Patient:innen im Pinzgau ein.
In den Tauernkliniken arbeiten wir auf hohem medizinischen Niveau. Dabei greift eine Vielzahl an Kompetenzen ineinander – Medizin, Pflege, Therapie, Verwaltung. Gemeinsam begleiten wir pro Jahr über 23.000 Menschen während ihres stationären Aufenthalts in Zell am See und Mittersill. Die beiden Standorte umfassen insgesamt acht erstklassige medizinische Abteilungen - Innere Medizin, Anästhesie und Intensivmedizin, Orthopädie und Traumatologie, Allgemeinchirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Urologie, Augenheilkunde, Radiologie und Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde als Fachschwerpunkt. Darüber hinaus ist die Tauernkliniken GmbH für fast alle österreichischen medizinischen Universitäten als Lehrkrankenhaus tätig.
>> Standort Zell am See
>> Vollzeit/Teilzeit
>> ab sofort
WAS SIE ERWARTET:
- Aufbereitung von Medizinprodukten zur Sicherstellung der OP-Versorgung
- Übernahme von zu reinigenden Instrumenten
- Vorbereitung und Durchführung der Sterilisation
- Kontrolle, Pflege, Wartung und Verpackung der verschiedenen Instrumente
- Einhaltung aller Hygienestandards, Reinigungsvorgaben und Richtlinien
- Detaillierte Dokumentation des Aufbereitungsprozesses
WAS SIE MITBRINGEN:
- Erfolgreich absolvierter Pflichtschulabschluss
- Idealerweise Kenntnisse im Umgang mit Sterilgut und Grundlagen der Aufbereitung
- Bereitschaft zur fachlichen Aus- und Fortbildung
- Zuverlässigkeit und Teamgeist
- Genaues Arbeiten und hohes Verantwortungsbewusstsein
- Gute Deutsch- und EDV-Kenntnisse
WAS WIR BIETEN:
- Ein offenes, freundliches und kollegiales Team
- Eine umfangreiche und strukturierte Einarbeitung
- Zeitgemäße technische Ausstattung und Infrastruktur
Die Entlohnung erfolgt analog dem Salzburger Gemeindevertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema I, die Einstufung erfolgt nach den anrechenbaren Vordienstzeiten.Die Angabe eines Mindestgehaltes für diese Stellenangebote ist nicht verpflichtend, da die gesetzlichen Bestimmungen zur Entgeltangabe für Gemeindevertragsbedienstete in analoger Anwendung nicht zutreffen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Falle einer Vorstellung Kosten, die aufgrund des Bewerbungsverfahrens anfallen (Reise-, Nächtigungskosten, etc.), nicht übernommen werden können.