Die Lebenshilfe Salzburg gGmbH bietet Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderungen an.
Wir suchen ab sofort für eine in Großgmain lebenden 44-jährigen nicht rauchenden Auftraggeber im Rollstuhl
drei
Persönliche Assistent:innen im Ausmaß von je 5 – 8 Stunden pro Woche.
Was ist Persönliche Assistenz?
Die Auftraggeber:innen werden zu Hause bei allen Erfordernissen des Alltags, wie beispielsweise bei der Körperpflege, bei der Haushaltsführung unterstützt. Ebenso kann die Begleitung zu Terminen, das Erledigen von Einkäufen oder die Begleitung zu Freizeitaktivitäten, eine Aufgabe von Persönlichen Assistenten sein.
Ziele der Persönlichen Assistenz
sind die Stärkung der Selbstbestimmung und unabhängigen Lebensführung von Menschen mit Behinderungen, nach dem Motto „Ich gestalte mein Leben selbst. Und meine Persönliche Assistenz unterstützt mich dabei.“
Die Assistent:innen sind bei der Lebenshilfe Salzburg angestellt, die Auswahl und die Entscheidung trifft jedoch der Auftraggeber selbst.
Welche Aufgaben erwarten Sie?
Sie unterstützen den mit seiner Frau und einem Hund in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Auftraggeber abwechselnd mit ein bis zwei Kolleg:innen am Montag von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr, am Dienstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, am Mittwoch von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr und am Freitag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Es ist sowohl eine Beschäftigung über als auch unter der Geringfügigkeitsgrenze möglich.
Ihre jeweiligen Dienste werden einen Monat im Voraus in Absprache mit Ihnen geplant.
Unterstützung in der Haushaltsführung und allen Agenden des Alltags.
Es ist derzeit keine Unterstützung bei der Körperpflege oder bei Transfers erforderlich.
Sie bringen mit:
Bereitschaft zur Hausarbeit, Freude an der Arbeit mit Menschen und Respekt vor deren Privatleben.
Bereitschaft in einem Haushalt mit einem großen, freundlichen Hund zu arbeiten.
Es ist keine spezifische Berufsausbildung erforderlich. die Bereitschaft an Schulungsmaßnahmen teilzunehmen wird vorausgesetzt.
Eine persönliche Eignung – insbesondere im Hinblick auf die Haltung zu den Prinzipien der Selbstbestimmung – ist Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit.
Bezahlung lt. SWÖ-KV 2025 auf Basis Vollzeit, in Verwendungsgruppe 4, jeweils 14 x jährlich ab Euro 2.672,10 brutto monatlich. Dieses Gehalt beinhaltet die dzt. lt. Land Salzburg gültige SEG-Zulage.
Das tatsächliche Entgelt ist abhängig von anrechenbaren Vordienstzeiten.
Details zum Thema „Was ist Persönliche Assistenz“ unter: www.daspasst.at
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