Die Gemeinde Lamprechtshausen bringt
folgende Stelle zur Ausschreibung:
Außendienstmitarbeiter:in
(m/w/d) Beschäftigungsausmaß 100% (bzw. nach Vereinbarung)
Ihre abwechslungsreichen und vielseitigen Aufgaben:
- Instandhaltung der Straßen, Gebäude und Ortskanalisation
- Betreuung der gemeindeeigenen Infrastruktur wie Grünflächen, Freizeiteinrichtungen etc.
- Einsatz im Winterdienst
- Urlaubs- und Krankenstandsvertretung im Altstoffsammelzentrum
Ihre persönlichen Qualifikationen:
- Positiver Abschluss einer handwerklichen Lehre bzw. Gesellenbrief
(idealerweise Installateur oder Elektriker) - Führerschein der Klasse B
- EDV-Grundkenntnisse
- Persönliche und gesundheitliche Eignung für die vorgesehene Verwendung
- Orts- und Personenkenntnisse über die Gemeinde sowie die Region von Vorteil
- Gute Deutschkenntnisse
- Bereitschaft zu Wochenend- und Feiertagsdienst sowie zur Aus- und Weiterbildung
- Verantwortungsvolles, zuverlässiges und leistungsorientiertes Arbeiten
- Teamfähigkeit und gute Umgangsformen, sowie sicheres und freundliches Auftreten
- Hohe Einsatz- und Leistungsbereitschaft
- Belastbarkeit, Engagement, Eigeninitiative, Flexibilität
Wir bieten:
- Vielseitige und abwechslungsreiche Tätigkeiten im Team der Gemeinde Lamprechtshausen
- Eine fundierte und umfassende Einschulung/Einführung
- Dienstantritt: zum ehestmöglichen Zeitpunkt (bzw. nach Vereinbarung)
Die Anstellung erfolgt nach den Bestimmungen des Sbg. Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2001, LGBl. 2002/17 idgF. Das konkrete Einstiegsgehalt hängt unter anderem von den anrechenbaren Vordienstzeiten ab.
Bei Interesse übermitteln Sie bitte Ihre Bewerbung unter Beifügung von Lebenslauf (mit Lichtbild) an das Gemeindeamt Lamprechtshausen (oder per Mail an gemeinde@lamprechtshausen.at). Für Rückfragen stehen Ihnen Bürgermeisterin Andrea Pabinger (DW 14) und Amtsleiter David Oberascher (DW 13) zu den gewohnten Parteienverkehrszeiten gerne zur Verfügung.
Die Bürgermeisterin
Andrea Pabinger
Hinweis: Die Stellenvergabe erfolgt unter Beachtung des Salzburger Gleichbehandlungsgesetzes. Anlässlich der Bewerbung anfallende Fahrtkosten und sonstige Spesen werden nicht erstattet.