Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") gelten für die gesamte auch vorvertragliche Geschäftsverbindung zwischen HRM Personal Institut GmbH (im Folgenden "salzburgerjobs.at") und ihrem Vertragspartner, sofern dieser Unternehmer ist. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen salzburgerjobs.at und dem Vertragspartner bestimmen sich ausschließlich nach dem Inhalt des Auftrages und diesen AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nicht, auch wenn ihnen nicht widersprochen wird.

2. Anzeigenvertrag

2.1. Definition

Ein Anzeigenvertrag ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Stellenanzeigen eines Stellenanbieters oder Stellenvermittlers auf salzburgerjobs.at.

2.2. Vertragsschluss

Der Anzeigenvertrag kommt zustande, wenn salzburgerjobs.at den Auftrag schriftlich oder mündlich bestätigt oder salzburgerjobs.at die Stellenanzeige im Internet verbreitet.

2.3. Ablehnungsbefugnis

salzburgerjobs.at ist berechtigt, einen Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2.4. Beginn der Veröffentlichung

Die Anzeige wird von salzburgerjobs.at zum vereinbarten Zeitpunkt veröffentlicht. Ist kein Veröffentlichungszeitpunkt vereinbart worden, so erfolgt die Veröffentlichung ehest möglich nach Abschluss des Anzeigenvertrages. Der Vertragspartner ist verantwortlich für die vollständige Bereitstellung einwandfreier, geeigneter Anzeigenmittel. Bei der Selbsteingabe einer Anzeige durch den Vertragspartner wird diese sofort auf salzburgerjobs.at veröffentlicht. salzburgerjobs.at behält sich jedoch das Recht vor, die Veröffentlichung der Anzeige rückgängig zu machen, wenn die Anzeige inhaltlich oder optisch gegen gesetzliche oder behördliche Verbote sowie gegen die guten Sitten verstößt oder die Veröffentlichung für salzburgerjobs.at aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. salzburgerjobs.at ist nicht verpflichtet, die geschaltete Anzeige nach Beendigung des Anzeigenvertrages aufzubewahren.

2.5. Ort der Veröffentlichung / Linking / Framing / Caching

salzburgerjobs.at wird die Veröffentlichung der Stellenanzeigen des Vertragspartners auf ihren Internetseiten sowie im Rahmen von Kooperationen auf den Plattformen der Kooperationspartner der salzburgerjobs.at veranlassen.

2.6. Änderung des Anzeigentextes

salzburgerjobs.at verpflichtet sich, auf Aufforderung des Vertragspartners Änderungen an der auf salzburgerjobs.at veröffentlichten Stellenanzeige des Vertragspartners während des Veröffentlichungszeitraumes vorzunehmen, sofern dies technisch und inhaltlich zumutbar ist. Ausgeschlossen sind Veränderungen, die die Identität der Anzeige betreffen, insbesondere den Titel der Stellenausschreibung, sodass im Falle der Änderung nicht mehr die ursprüngliche, sondern eine neue Stelle ausgeschrieben würde. Änderungen, die mit geringem Aufwand durch salzburgerjobs.at durchzuführen sind, werden nicht in Rechnung gestellt. Darüberhinausgehende Änderungen werden nur gegen Entgelt durchgeführt. In diesem Fall wird salzburgerjobs.at den Vertragspartner darüber unterrichten und die gewünschte Änderung der Stellenanzeige erst dann vornehmen, wenn ihr eine entsprechende schriftliche Bestätigung des Vertragspartners zugegangen ist.

2.7. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise von salzburgerjobs.at bestimmen sich – vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung – nach den jeweils gültigen Preislisten, die im Internet online über „www.salzburgerjobs.at“ abrufbar sind. Maßgebend ist die Preisliste, die zum Zeitpunkt des Zuganges des Vertragsanbots des Vertragspartners von salzburgerjobs.at im Internet veröffentlicht ist. Sämtliche von salzburgerjobs.at genannten Preise verstehen sich als Nettopreise exklusive sämtlicher Steuern.

Zahlungen an salzburgerjobs.at haben mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich auf das in der Rechnung von salzburgerjobs.at namhaft gemachte Konto zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist bei Überweisungen die Gutschrift auf dem von salzburgerjobs.at bekannt gegebenen Konto maßgebend. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, sind alle Zahlungen spesen- und abzugsfrei unverzüglich nach Zugang der Rechnung an den Vertragspartner zu leisten. Die Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer ist vom Gesamtpreis nach Rechnungslegung in voller Höhe zu leisten, wenn auch für die Bezahlung des Kaufpreises andere Zahlungskonditionen vereinbart wurden.

Bei Überschreitung des Zahlungszieles ist salzburgerjobs.at berechtigt, Verzugszinsen und Zinseszinsen in der Höhe von 12 % p.a. zu berechnen. Im Falle der Säumnis ist der Vertragspartner verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch alle sonstigen prozessualen und außerprozessualen Kosten der Einbringlichmachung, auch die Kosten eines von salzburgerjobs.at beigezogenen Rechtsanwaltes, zu ersetzen. Sofern salzburgerjobs.at das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Vertragspartner pro erfolgte Mahnung einen Betrag von € 10,-- zu bezahlen. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.

Gegen den Vertragspartner geltend gemachte Ansprüche berechtigen diesen nicht, vereinbarte Zahlungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug entfallen die dem Vertragspartner allenfalls eingeräumte Rabatte. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Vertragspartner – aus welchen Gründen auch immer - ist unzulässig. Für den Fall des Zahlungsverzuges oder der Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners ist salzburgerjobs.at berechtigt, die vertragliche Verpflichtungsausführung von Aufträgen bis zur vollständigen Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge einstweilig einzustellen. In diesen Fällen ist salzburgerjobs.at auch berechtigt, bei Folgeaufträgen eine Vorausvergütung zur Bedingung für die Leistungserbringung zu machen. Weiters ist salzburgerjobs.at in diesen Fällen berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.

2.8. Informationsaufbereitung

salzburgerjobs.at gewährleistet eine dem üblichen, aktuellen technischen Standard entsprechende Aufbereitung und Publikation der vom Auftraggeber gewünschten Informationen/Stellenausschreibung. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass es nach Stand der Technik nicht möglich ist, ein vollkommen fehlerfreies Programm zu erstellen. Fehler in der Darstellung der gewünschten Information liegen nicht vor, wenn dies durch Verwendung nicht geeigneter Dar-stellungssoft- und Hardware und Ausfälle im Kommunikationsnetz verursacht wird.

2.9. Bereitstellung von Inhalten und Materialien

Im Zuge der Vertragserfüllung räumt der Vertragspartner ein zeitlich, örtlich und sachlich uneingeschränktes Nutzungsrecht an allen Inhalten, Grafiken, Videos, Materialien, Texten, Marken sowie sonstigen Immaterialgüterrechten für den Zeitraum der aufrechten Geschäftsbeziehung ein. salzburgerjobs.at kann alle bereitgestellten Materialien zur Bewerbung des Unternehmens und der offenen Stellenangebote uneingeschränkt nutzen und diese für diesen Zweck auch bearbeiten. Der Vertragspartner sichert zu, dass er für alle bereitgestellten Materialien über die Nutzungs- und Verwertungsrechte verfügt, und hält salzburgerjobs.at von allen diesbezüglichen Ansprüchen auch Dritter schad- und klaglos.

Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle gesetzlich erforderlichen Inhalte einer Stellenausschreibung wie insbesondere auch das Mindestentgelt zB nach Gleichbehandlungsgesetz bereitzustellen.

2.10. Vertragsdauer

Der Vertrag bei Jahreslösungen wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Vertragsparteien jährlich zum Ablauf des Vertragsjahres mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten schriftlich gekündigt werden.

3. Datenschutz

Entsprechend den Bestimmungen des Datenschutzes wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in Erfüllung des jeweiligen Auftrages Namen, Adressen, Telefon und Faxnummern, E-Mail-Adressen und Zahlungsmodalitäten, Logos und Markenzeichen, sowie sonstige für den Auftrag relevante Daten des Vertragspartners zwecks automatisationsunterstützter Datenverarbeitung auf einem Datenträger gespeichert werden. salzburgerjobs.at ist berechtigt, die Daten des Vertragspartners an von salzburgerjobs.at mit der Durchführung des Auftrages beauftragten Dritten zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit der Auftrag erfüllt werden kann. Die Bewerber stimmen zu, dass salzburgerjobs.at die von den Bewerbern eingegebenen Daten zum Zweck der Erhöhung der Karrierechancen des Bewerbers und Jobinteressierten elektronisch verarbeitet bzw. an Dritte überlässt. Darüber hinaus werden Kundendaten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Ebenso verpflichten sich die Vertragsparteien, alle Daten und Informationen im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung bleibt über die Beendigung des Vertrages hinaus aufrecht. Die Kontaktdaten eines Stellensuchenden dürfen ausschließlich zum Zweck der Besetzung einer vakanten Stelle erfolgen.

4. Gewährleistung und Schadenersatz

Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Die Einschaltung ist vom Vertragspartner unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen nach der Veröffentlichung zu prüfen. Feststellbare Mängel sind bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche unter genauer schriftlicher Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich salzburgerjobs.at mitzuteilen. Wird die Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Einschaltung als genehmigt. salzburgerjobs.at haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; die Haftung von salzburgerjobs.at für Folgeschäden und entgan-genen Gewinn ist ausgeschlossen.

Wartungsarbeiten, Aktualisierungen oder ähnliche Arbeiten werden von salzburgerjobs.at, wenn möglich so vorgenommen, dass Nutzungsausfallzeiten nicht auftreten. Soweit als möglich werden diese Arbeiten im Netz bekannt gegeben. Bei Unterbrechungen oder Verzögerungen – aus welchen Gründen auch immer, insbesondere auch aus technischen Gründen – können Ansprüche gegen salzburgerjobs.at nicht gestellt werden.

salzburgerjobs.at übernimmt keine Haftung für allfällige rechtswidrige Inhalte, Verstöße gegen gesetzliche Erfordernisse einer Stellenanzeige oder Verstöße gegen Nutzungsrechte und wird vom Vertragspartner auch aus Ansprüchen Dritter schad- und klaglos gehalten.

salzburgerjobs.at übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen eines Dienstverhältnisses zwischen dem Vertragspartner und Dritten. Bei Zustandekommen eines Dienstverhältnisses aufgrund einer von salzburgerjobs.at veröffentlichten Stellenanzeige haftet salzburgerjobs.at weder für Ansprüche aus dem Dienstverhältnis noch für die fachliche Eignung des Dritten.

5. Schlussbestimmungen

5.1. Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen Anwendung.

5.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Bregenz/Vorarlberg. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag, seinem Zustandekommen, seiner Abwicklung oder seiner Aufhebung ergeben, ist das sachlich zuständige Gericht für Bregenz/Vorarlberg.

5.3. Vertragssprache

Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Vertrag, sonstigen schriftlichen Vereinbarungen, Kostenvoranschlägen, Angeboten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Dokumenten, Unterlagen, Preislisten, Katalogen, Mitteilungen, etc. ist der deutsche Text maßgeblich.

5.4. Salvatorische Klausel

Sollten etwaige Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hierdurch in ihrer Wirksamkeit unberührt. Etwa unwirksame Bestimmungen sind durch diejenigen wirksamen zu ersetzen, die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten, und in wirtschaftlicher Sicht der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen.

5.5. Schriftlichkeit, Änderungen Kontaktdaten

Erklärungen über Brief, Fax und E-Mail ohne eigenhändige Unterschrift oder digitale Signatur genügen der Schriftform. Der Vertragspartner hat Änderungen seiner Anschrift und Kontaktdaten unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Gibt der Vertragspartner die Änderungen nicht bekannt und gehen deshalb rechtlich bedeutsame Erklärungen nicht zu, so gelten diese dennoch als zugegangen.

6. Teilnahmebedingungen bei Gewinnspielen

Am Gewinnspiel teilnehmen können alle natürlichen Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in Österreich haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der am Gewinnspiel beteiligten Firmen sowie deren Angehörige. Die Teilnahmeschritte (Kommentieren, Teilen, Gefällt mir markieren der Seite) müssen erfüllt sein, um an der Verlosung teilnehmen zu können. Mit der Teilnahme erklärt sich der Benutzer einverstanden, dass sein Facebook/Instagram-Nutzernamen im Falle des Gewinns auf den Social Media Kanälen veröffentlicht werden darf. Zudem erklären sich die Gewinnspiel-Teilnehmer im Gewinnfall damit einverstanden, Bild- bzw. Videoaufnahmen von dem Gewinn zur Verfügung zu stellen. Eine Barablöse ist nicht möglich. Sollte sich der*die Gewinner*in innerhalb von 14 Tagen nicht melden, wird erneut ausgelost. Dieses Gewinnspiel steht nicht in Verbindung mit Meta. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

footer region background